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AGB
Übersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Nacktmull.ch ( ein Webauftritt der ZK GmbH, 5210 Windisch ), nachfolgend Nacktmull.ch genannt
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratung, Produktion und sonstigen Tätigkeiten der Nacktmull.ch für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Vertragesgegenstand
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Nacktmull.ch, kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die Firma Nacktmull.ch zustande. Als angenommen gilt der Auftrag wenn der Kunde entweder eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung (per e-Mail oder Briefpost) erhält, oder die bestellte Ware inkl. Lieferschein oder Rechnung geliefert wird. Der Auftrag kann vom Kunden per Telefon, schriftlich (Briefpost oder e-Mail) oder via Internet übermittelt werden.
2.2 Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Nacktmull.ch auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die Nacktmull.ch ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.3 Die Firma Nacktmull.ch kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.
2.4 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.
3. Produkteangebot
3.1 Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen im Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller.
3.2 Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind freibleibend und unverbindlich. Preisirrtümer sind möglich und bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. der gesetzlich gültigen schweizerischen MwSt. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch zusätzliche fiskalische Belastungen Änderungen ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Alle Angebote sind freibleibend.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Lieferung erfolgt in der Schweiz für Neukunden per Post-Paket und per Rechnung. Voraussetzung ist unter anderem auch eine im öffentlichen Telefonbuch nachvollziehbare Adresse. Wir behalten uns das Recht vor, die jeweilige Zahlungsart selbst zu bestimmen.
4.2 Bei Lieferung mit offener Rechnung ist diese spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung und ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Jede Verrechnung ist unzulässig. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung und Annahme.
4.3 Sollte der Kunde in Verzug mit der Zahlung kommen (Überschreiten der Zahlungsfrist) wird er gemahnt. Trifft die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ein, erfolgt eine weitere Mahnung mit Mahngebühr. Weitere Schritte: Letzte Mahnung mit Mahngebühr bzw. Einleitung der Betreibung zu Lasten des Schuldners über Rechnungsbetrag, Mahngebühren, Verzugszins und Auslagen.
Die Firma Nacktmull.ch behält sich das Recht vor, Kunden (auch bestehende) nur per Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
5 Lieferbedingungen
5.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
5.1 Soweit an Lager, werden die Produkte sofort geliefert. Andernfalls erfolgt eine Angabe mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Lieferengpässen beim Hersteller. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden im Falle einer Nichtlieferung zu, jedoch frühestens nach vier Wochen Verzug ab vereinbarten Liefertermin. Ansonsten ist der Kunde zur Annahme verpflichtet.
5.3 Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus verlässt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers und das Transportrisiko geht in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Sendungen mit allfälligen Transportschäden oder -verlusten sind vom Besteller mit Vorbehalt anzunehmen. Vom Transportführer hat er ein Protokoll erstellen zu lassen und uns dieses sofort zuzustellen. Kommt der Besteller diesen Pflichten nicht nach, fällt eine allfällige Versicherungsdeckung dahin. Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt und erfüllt.
6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Nacktmull.ch. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist die Firma Nacktmull.ch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
7 Rückgaberecht
7.1 Wir führen prinzipiell keine Ansichtslieferungen mit Rückgaberecht aus. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Firma Nacktmull.ch und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreier ungeöffneter Originalverpackung zurückzusenden.
7.2 Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Beschaffungsartikel, Artikel unter CHF 100.00 sowie Artikel, die auf speziellen Kundenwunsch angefertigt wurden. Die Firma Nacktmull.ch ist berechtigt CHF 50.00 als Einlagerungs- und Bearbeitungspauschale zu verrechnen. Davon ausgenommen sind Garantiefälle und Falschlieferung.
8 Annulation
8.1 Im Falle einer Auftragsstornierung sind wir berechtigt pauschal CHF 30.00 pro Bestellung als Umtriebsentschädigung zu verlangen.
9. Mängelgewährleistung und Haftung
9.1 Für alle Produkte gelten die vom Hersteller vorgeschriebene Garantie. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab dem Tag an dem die Ware unser Haus verlässt. In Garantiefällen können die Produkte direkt bei den Herstellern oder uns eingereicht werden. Die Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhaften Fabrikation haben. Die Haftung beschränkt sich jedoch nach Wahl des Garantiegebers auf Reparatur, Ersatz oder auf Vergütung des Fakturawertes der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Firma Nacktmull.ch nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
9.3 Änderungen oder Instandstellungsarbeiten die ohne unsere oder die vom Hersteller schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Pflege- und Waschbedingungen sowie die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben die Gewährleistungspflicht auf.
9.4 Die Firma Nacktmull.ch haftet für eine absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf das Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
10. Mitwirkung der Kunden
10.1 Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der Firma Nacktmull.ch zukommen zu lassen. Die Firma Nacktmull.ch darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.
11. Informationsaustausch
11.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Beratungsgesellschaft nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
11.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon oder E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
11.3 Die Firma Nacktmull.ch kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Firma Nacktmull.ch stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
12. Schutz- und Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Firma Nacktmull.ch im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Beratungsgesellschaft und dem Kunden ausschliesslich der Firma Nacktmull.ch zu.
12.2 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Firma Nacktmull.ch zulässig.
12.3 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
13. Honorar und Auslagen
13.1 Neben dem Honoraranspruch hat die Firma Nacktmull.ch Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die Firma Nacktmull.ch zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die Firma Nacktmull.ch von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
13.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
13.3 Die Firma Nacktmull.ch kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
13.4 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen auf das von der Firma Nacktmull.ch angegebene Konto zu zahlen.
14. Gewährleistung
14.1 Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Beratungsgesellschaft. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 9.
15. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
15.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
15.2 Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Firma Nacktmull.ch vom Kunden völlig schadlos zu halten.
15.3 Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
15.4 Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
16. Allgemeines
16.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
16.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort der Niederlassung der Firma ZK GmbH, Zürcherstrasse 46, 5210 Windisch zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.
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